Kommt es zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und die Sehhilfe wurde vergessen, kann es zu einem Verwarngeld von 25 Euro kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, kann dies zu einer Straftat wie beispielsweise Körperverletzung werden.gilt hier auch eine Anzahlung und die Restsumme bei Erhalt? Irgendwie steht das mal so da, aber irgendwie